Beschallungstechnik für Sportanlagen

Ob Stadion oder Sporthalle, die Anforderungen an Lautsprechersysteme sind ebenso vielfältig wie ähnlich. Unabhängig von der Größe ist die Emotion ein wichtiger Anziehungsmagnet und womit erzielt man einfacher gute Stimmung als mit Musik in toller Qualität?

Die Verteilung von Musik in hoher Qualität, die Möglichkeit von Sprachdurchsagen sowie die effektive Gebäudeevakuierung sind die Eckdaten. Zusätzlich wird die Bildung von autonomen „Inseln“, wie z.B. Aufwärmräumen, Umkleidezonen, Presseräumen, VIP Bereichen mit unabhängigen Beschallungssystemen gefordert, welche jedoch im Falle einer übergeordneten Durchsage bzw. Evakuierung den laufenden Betrieb unterbrechen und optimale Verständlichkeit und Funktionalität bieten. Ein immer wieder unterschätztes Argument für eine gleichermaßen hohe Wiedergabequalität von Sprache UND Musik ist kommerzielle Wiedergabe von Werbedurchsagen oder Jingles z.B. in Spielpausen. Gerade hier kann höchste Wiedergabequalität zur Erhöhung der Werbeeinnahmen einer Spielstätte beitragen.

 

 

 

Stadionsprecher

Achtung:  Neue Normen für Sprachalarmanlagen ab 2011 verbindlich !

Sprachalarmanlagen sind Bestandteil von Brandmeldeanlagen und müssen nach dem Bauproduktengesetz (BauPG) auf Basis der genannten Normen geprüft und zertifiziert sein. Ab Frühjahr 2011 dürfen nur noch geprüfte und zertifizierte Sprachalarmanlagen und Lautsprecher auf den Markt gebracht werden, die ein EG-Konformitätszertifikat besitzen und das CE-Kennzeichen tragen. Diese veränderten Anforderungen an die Zentralentechnik und Peripherie für Sprachalarmanlagen ergeben sich durch das Inkrafttreten neuer internationaler, europäischer und nationaler Normen.  Die Norm DIN VDE 0833-4 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall) trifft in Teil 4 Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall und beschreibt Konzept, Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebsetzung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmanlagen. Anforderungen, Leistungsmerkmale und Prüfverfahren für Komponenten von Sprachalarmanlagen werden von den harmonisierten europäischen Produktnormen der EN 54 (Brandmeldeanlagen) definiert: In Teil 4 werden Energieversorgungseinrichtungen, in Teil 16 Sprachalarmzentralen und in Teil 24 Komponenten für Sprachalarmierungssysteme – Lautsprecher behandelt.

 

Diese Produktnormen sind als Grundlage für die CE-Kennzeichnung im europäischen Harmonisierungsprozess verankert. Nach Ablauf der Übergangfrist – für die Norm EN 54-16 beispielsweise März 2011, für die Norm EN 54-24 April 2011 – müssen auf den Markt gebrachte Produkte das CE-Kennzeichen tragen.

 

Was ist der Zweck der Norm EN 54-16 / EN 54-24  / EN 60849?
Das akustische Notfallwarnsystem ist ein zentraler Teil des gesamten Sicherheitskonzeptes, mit dem die Gebäude-Evakuierung ausgelöst wird. Die Norm EN 54-16 / EN 54-24 / EN 60849 hat den Zweck, Leistungsanforderungen an solche Systeme zu definieren, damit eine 100%-ige Verfügbarkeit und Betriebssicherheit garantiert wird. Elektroakustische Notfallwarnsysteme warnen und informieren durch automatische oder manuelle "wegweisende" Lautsprecherdurchsagen alle Personen in einem Gefahrenbereich. Die klar und deutlich verständlichen Instruktionen leiten die gefährdeten Personen rasch aus der betroffenen Gefahrenzone und ermöglichen darüber hinaus der Einsatzleitung zusätzliche, gezielte Evakuierungs-Instruktionen. Elektroakustische Notfallwarnsysteme mit klaren Instruktionen verhindern deshalb den Ausbruch gefährlicher Panik und beschleunigen die Evakuierung um lebensrettende Minuten.

Was ist der Kernpunkt der Norm EN 54-16 / EN 54-24  / EN 60849?
Dank einer permanenten Selbstüberwachung ist das elektro-akustische Notfallwarnsystem fähig, sämtliche sicherheitsrelevante Fehler zu erkennen und diese dem Systemverantwortlichen anzuzeigen. Dies bedeutet, dass der gesamte Tonsignalweg sowie die notwendige Peripherie permanent überwacht werden muss. Dazu gehören insbesondere: Eingänge für Evakuierungs-Auslösung, Feuerwehr-Mikrofon, sicherheitsrelevante Signalquellen (Evakuierungstexte, Sirenen), Verstärker und Havarieverstärker, Lautsprecher und deren Zuleitungen sowie die Notstromversorgung (30 Minuten). Natürlich erfüllt das elektroakustische Notfallwarnsystem seine Pflicht nur dann, wenn es im Notfall auch garantiert funktionsfähig ist. Die Norm EN 60849 und die neuen Normen EN 54-16 bzw. EN 54-24 haben zum Ziel, durch permanente elektronische Überwachung des gesamten Signalweges von der Mikrofon-Kapsel, dem Alarm-Textgerät mit gespeicherten Evakuierungs-Instruktionen, den Verstärkern usw. bis zu jedem einzelnen Lautsprecher eine 100%ige Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

 

Wo werden diese Systeme eingesetzt?
In öffentlichen Zonen, in denen sich Personen befinden, die mit den Fluchtwegen nicht vertraut sind. In Mehrzweckhallen und Stadien mit mehr als 5000 Besucherplätzen muss die Lautsprecheranlage zusätzlich eine Vorrangschaltung für die Einsatzleitung der Polizei besitzen, bei Stromausfall muss die Lautsprecheranlage durch eine Sicherheitsstromversorgungsanlage versorgt werden.

 

Wann ist die Norm EN 54-16 / EN 54-24  / EN 60849 einzuhalten?

Wenn die Akustikanlage für Notfalldurchsagen eingesetzt wird und somit zentraler Teil des Sicherheits- resp. Evakuierungskonzeptes ist, dann muss die Norm EN 54-16 / EN 54-24 / EN 60849 zwingend eingehalten werden!

 

Normenkonformität garantiert Zukunftssicherheit.

 

Bitte beim Thema Sicherheitstechnik im Sportstättenbau unbedingt schon jetzt die anspruchsvollen europäischen Normen EN 54-4, EN 54-16, EN 54-24 beachten. Erstere regelt die Anforderungen an die Energieversorgung einer Brandmeldeanlage und ist seit 2009 auch für Sprachalarmanlagen verbindlich. Ab Frühjahr 2011 müssen sämtliche Sprachalarmsysteme in Europa darüber hinaus die Vorschriften der Normen EN 54-16 und EN 54-24 erfüllen. Diese legen die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Sprachalarmzentralen und Lautsprechern in Verbindung mit Brandmeldeanlagen verbindlich fest. Eine schnelle, geordnete Evakuierung hat in Brandfällen höchste Priorität. Entsprechend hoch sind die normativen Anforderungen, die an die eingesetzten Warnsysteme gestellt werden. Eine schnelle und geordnete Evakuierung kann im Notfall Menschenleben retten. Allerdings zeigen Untersuchungen, dass viele Menschen auf konventionelle Signalgeber wie Hupen oder Sirenen kaum reagieren. Viele vermuten einen Test- oder Falschalarm, andere wissen schlicht nicht, was zu tun ist. Daher ist für den Notfall ein System mit eindeutigen Durchsagen und klaren Anweisungen von Bedeutung, die sofort verstanden werden können.

 

Ziel: Die Rettung von Menschenleben!

 

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